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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.05.2014
I. Allgemeines
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Die nachfolgenden „Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen, Veranstaltungen und Leistungen.
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Sie gelten als vereinbart mit der Annahme des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
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Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags überstellt. Mit Annahme des Auftrags sind diese also unwiderruflicher Bestandteil der Vereinbarung. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Björn Sorger diese schriftlich anerkennt.
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Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
II. Überlassenes Bildmaterial
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Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischer Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
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Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtgesetz handelt.
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Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
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Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
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Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
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Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
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Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
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Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das jeweilige Grundhonorar.
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Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
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Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
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jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
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die Digitalisierung, Speicherung oder Replikation des Bildmaterials auf Da-
tenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magneto-optische oder e- lektronische Trägermedien wie CD-ROM, Cdi, Disketten, Festplatten, Ar- beitsspeicher, Mikro-film etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Ver- arbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
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jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten im Internet oder in On- line Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
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die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernüber- tragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bild- schirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
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Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
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Der Kunde ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
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Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials nur gestattet unter der Voraussetzung der Platzierung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
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Björn Sorger übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie das Einholen von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
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Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet Björn Sorger beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
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Außer in den in Absatz 2 genannten Fällen haftet Björn Sorger nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
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Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht von Björn Sorger zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
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Soweit die Haftung von Björn Sorger nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
V. Honorare
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Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
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Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 2. oder 3. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
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Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für die erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
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Das Honorar gemäß Ziff.V 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 50,00 (fünfzig Euro) pro Aufnahme an.
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Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
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Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
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Zusätzlich zum Honorar ist bei der Herstellung von physikalischen Produkten wie – aber nicht beschränkend auf – Printmedien, Merchandise- oder Tonträgerprodukte die Zusendung von fünf Belegexemplaren vereinbart. Diese sind innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Erstverkaufstag zu übersenden. Maßgeblich ist der Eingang bei Björn Sorger, nicht der Versandtag. Für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Lieferung der Belegexemplare innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung nicht oder nicht vollständig nachkommt, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100,00 (einhundert Euro) fällig. Außerdem entsteht die Verpflichtung, dem Fotografen die Schäden zu ersetzen, die durch Ersatzbeschaffung entstehen (z.B. Kaufpreis und Versandkosten).
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Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
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Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind fünf Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
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Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
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Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
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Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
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Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
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Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI 1. oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
• € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
• € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
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Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von mindestens
• € 40,00 pro s/w- oder Color-Abzug oder KB-Dia-Duplikat
• € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
• € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
• € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem Unikat. -
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend des Grades der Beschädigung und des Umfangs der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
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Bei fehlendem Belegexemplar, Abrechnung ohne Belegexemplar oder Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch € 100,00 zzgl. Mehrwertsteuer.
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Der Kunde kann bis Beginn des Fotoshootings jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Fotografen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Fotografen. Bei Rücktritt nach bereits erfolgter Terminierung des Auftrages erfolgt die Rücktrittsentschädigung nach folgenden pauschalen Prozentsätzen des vereinbarten Honorars:
• 10 Tage bis Shooting-Tag: 25%
• 5 Tage bis Shooting-Tag: 50%
• 3 Tage bis Shooting-Tag und/oder Nichterscheinen/Nichtantritt ohne vorhe-rige akzeptable Rücktrittserklärung 100%.
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Bei nicht Erscheinen des Auftraggebers zum ausgemachten Termin am
Shooting-Ort, trägt dieser alle anfallenden Kosten von Lichttechnik, Studio,
Maskenbildnerin und Fotografen.
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Stornierungen oder Absagen, die z.B. auf einem Unfall oder einer Krankheit
basieren und bis zu drei Tage vor dem stattfindenden Shooting gemacht werden, müssen ebenfalls zu 70% übernommen werden, wenn nicht bis zum Tag des Shootings ein Krankenschein vom Arzt oder Unfallaufnahme der Polizei vorgelegt wird.
VIII. Datenschutz
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Björn Sorger bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) werden von Björn Sorger in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
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Björn Sorger ist berechtigt, diese Daten an beauftragte Dritte – z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater, Rechtsanwalt oder Inkasso-Dienstleister zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können. Sofern dies zur Klärung oder Erfüllung des hier geschlossenen Vertrages notwendig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese den Kontakt zum Kunden per E-Mail und/oder Telefon aufnehmen dürfen.
3. Solange der Kunde nicht widerspricht, ist Björn Sorger darüber hinaus berechtigt, die erhaltenen Daten zur Beratung des Kunden, zur Werbung, zur Marktforschung für eigene Zwecke der Unternehmen und zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Diese Einwilligung kann vom Teilnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Hierzu reicht eine einfache E-Mail an mail@sorger-fotograf.de.
IX. Nebenabreden/Besonderes
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Für alle Fälle gilt deutsches Recht und ist Deutschland als Gerichtsstand vereinbart.
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Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am Nächsten kommt.